Geschäftsablösen

Professionelle Begleitung bei Geschäftsablösen und Geschäftsübernahmen

Die Aufnahme einer Gewerbetätigkeit muss nicht immer bei null beginnen: Interessieren Sie sich beispielsweise dafür, ein eingeführtes Geschäft zu übernehmen und in die laufenden Verträge einzusteigen oder das vorhandene Inventar zu übernehmen, wird in der Regel eine Ablöse fällig. Der bisherige Inhaber wird auf diese Weise für seine einstigen Investitionen entschädigt. Allerdings sind hier einige wichtige Hinweise zu beachten, wie wir Ihnen als Spezialist für Immobilien in und um München gerne ausführlich erläutern – darauf können Sie sich verlassen.

Geschäftsablösen - wir begleiten professionell von A bis Z

Gewerbliche Immobilien werden regelmäßig auf den jeweiligen Geschäftszweck zugeschnitten: Es finden Umbauten statt, aber auch Möbel und Einrichtungsgegenstände werden individuell an die Gegebenheiten angepasst. Vor allem bei vermieteten Ladengeschäften werden Regal- und Lagersysteme und die Verkaufsräume auf die spezifische Zielgruppe und die benötigten Funktionalitäten ausgerichtet. Soll das Geschäft dann aufgegeben oder an einen neuen Betreiber übergeben werden, ist es oft nicht sinnvoll, das Inventar aus- und woanders wieder aufbauen zu wollen. Einerseits würde der Zustand leiden, andererseits sind Einrichtungen in der Regel maßgefertigt.

Auf dieser Grundlage ermitteln wir einen fairen Betrag, den wir beiden Parteien vorstellen. Selbstverständlich erstellen wir die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen und begleiten auf Wunsch die Abwicklung beim Notar. Sie können sich in jedem Fall auf unsere profunden Kompetenzen und unsere vielfältigen Erfahrungen in diesem Bereich verlassen – wir ebnen Ihnen gerne die Wege.

Profunde Erfahrungen als solide Kalkulationsgrundlage

Zunächst recherchieren wir alle relevanten Faktoren, die wir zur Kalkulation einer für beide Seiten fairen Geschäftsablöse benötigen, dazu zählen beispielsweise

  • Art und Umfang des Geschäftsbetriebes
  • Höhe und Alter der einstigen Investitionen
  • Zustand der Räume und des Inventars
  • Dauer der bisherigen Nutzung
  • Prognosen für den Geschäftsbetrieb
Immobilienvermietung München
Geschäftsübernahme

Auf dieser Grundlage ermitteln wir einen fairen Betrag, den wir beiden Parteien vorstellen. Selbstverständlich erstellen wir die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen und begleiten auf Wunsch die Abwicklung beim Notar. Sie können sich in jedem Fall auf unsere profunden Kompetenzen und unsere vielfältigen Erfahrungen in diesem Bereich verlassen – wir ebnen Ihnen gerne die Wege.